Wir korrigieren die Fehler von Schwarz-Gelb und verhindern Laufzeitverlängerungen.
Am 28. Juni 2018 haben wir das 16. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes beschlossen. Als Mitglied des Umweltausschusses bin froh, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion und unsere Umweltministerin Svenja Schulze gegen die Verlängerung von Laufzeiten als Entschädigungsmöglichkeit für die Energiekonzerne stark gemacht haben. Stattdessen halten wir an dem Zeitplan für einen endgültigen Atomausstieg in Deutschland fest.
Die Forderung des Bundesverfassungsgerichts, einen Ausgleich für die entwerteten Investitionen der Energiekonzerne zwischen 2010 und 2011 und ihre durch den erneuten Atomausstieg nicht mehr verwertbaren Strommengen zu schaffen, ist nachvollziehbar und in der Sache richtig. Zu kritisieren ist jedoch, dass dieser finanzielle Ausgleich überhaupt notwendig geworden ist.
Hätte sich die schwarz-gelbe Bundesregierung 2010 nicht für eine Kehrtwende in der Atompolitik entschieden und wäre sie nicht den Forderungen der Atomlobby gefolgt, könnten wir Gelder in schätzungsweise dreistelliger Millionenhöhe heute in die Förderung erneuerbarer Energien und die Entwicklung technologischer Innovationen auf diesem Gebiet investieren. An der heutigen Änderung des Atomgesetzes kann man die langfristig negativen Folgen der kurzsichtigen Politik der Union wunderbar ablesen!
Um weitere negative Auswirkungen auf unsere Energiewende-Ziele zu verhindern, haben wir uns in den Verhandlungen zum Gesetzentwurf daher auch dafür eingesetzt, dass eine Übertragung von Reststrommengen der Energiekonzerne in sogenannte Netzausbaugebiete unterbunden werden soll. Hintergrund dafür ist die Überlastung der Stromnetze in Norddeutschland, wo durch die Reststrommengen aus den Atomkraftwerken weniger neuer Wind- und Solaranlagen ans Netz gehen dürfen. Diese Forderung ist aber am Widerstand von CDU/CSU gescheitert.
Hintergrundinformationen:
- 2002: die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder (SPD) beschließt den Atomausstieg Deutschlands und erlässt hierfür das „Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität“
- 2010: die schwarz-gelbe Bundesregierung unter Angela Merkel (CDU) beschließt die Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerke und gewährt den Kernkraftwerken zusätzliche Elektrizitätsmengen
- 2011: nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima wird in der schwarz-gelben Bundesregierung unter Angela Merkel (CDU) die Beendigung der kommerziellen Nutzung der Kernenergie gestaffelt bis zum Jahr 2022 beschlossen. Die 2010 gewährten zusätzlichen Elektrizitätsmengen werden hierdurch wieder entzogen. In der Zeit zwischen dem 28. Oktober 2010 (Ausstieg vom Atomausstieg) und dem 16. März 2011 (zweiter Atomausstieg) werden im Glauben der Planungssicherheit durch die betroffenen Elektrizitäts- und Energieversorgungsunternehmen Investitionen getätigt. Nachdem die Beschleunigung des Atomausstiegs 2011 beschlossen wurde, moniert das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil 2016 das Fehlen einer Ausgleichsregelung für die genannten Investitionen und die nicht mehr verwertbaren Reststrommengen.
Die heutige Änderung des Atomgesetzes regelt nun den angemessenen finanziellen Ausgleich durch entsprechende Anspruchsgrundlagen im Gesetz. Die Kosten, die durch diesen Ausgleichsanspruch für den Bundeshaushalt entstehen, sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
Weitere Informationen: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit