Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Möglichkeit für Dieselfahrverbote geurteilt und diese ermöglicht. Dies bedeutet zunächst, dass die Kommunen Fahrverbote bei Nichteinhaltung der Luftreinheitspläne in ihren Maßnahmenkatalog miteinbeziehen müssen. Mit der Entscheidung geht jedoch kein sofortiges Fahrverbot einher.
Die Position der SPD bleibt klar: Wir wollen weiterhin Fahrverbote vermeiden. Denn wir sind der Meinung, dass die Verkehrswende nicht zu Lasten der Verbraucher erreicht werden darf. Die Umweltministerin Babara Hendricks sieht daher eine zentrale Aufgabe darin, die Autohersteller in die Verantwortung zu ziehen. Dazu gehört – wo technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll – die notwendige und mögliche Hard- und Softwarenachrüstung der Dieselfahrzeuge durch die Hersteller. Nicht erwünscht und für viele Käufer von Autos mit Dieselmotoren auch finanziell nicht darstellbar ist ein Austausch des Dieselfuhrparks durch Autos mit neuen Benzinmotoren. Deren Feinstaubbelastung ist weitaus höher als beim Dieselmotor und wird die aktuell neu festzulegenden Grenzwerte ebenfalls überschreiten.